Kosten
Die
Frage nach den Kosten der Strafverteidigung ist verständlich,
aber schwierig zu beantworten.
Anders als im Zivilrecht (z.B. im Verkehrsrecht) richten sich die
Gebühren im Strafverfahren nicht nach einem Streitwert,
sondern
nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Dieses
knüpft
mit dem Vergütungsverzeichnis (VV) an bestimmte
Gebührentatbestände an.
Viele Mandanten schrecken vor den möglichen Kosten einer
Strafverteidigung zurück, da diese nicht klar definierbar
sind. In
der Regel erfolgt die Vergütung über eine
Vergütungsvereinbarung. Hierzu wird entweder eine
Pauschalvergütung oder eine Stundenvergütung
vereinbart.
Dadurch erhalten Sie eine Sicherheit bezüglich der Kosten der
Strafverteidigung.
Bitte bedenken Sie: Engagierte Strafverteidigung benötigt
Zeit -
und Zeit ist Geld. Allein das Aktenstudium sowie Telefonate mit Gericht
und Staatsanwaltschaft können mehrere Stunden in Anspruch
nehmen -
eine Hauptverhandlung sich über mehrere Verhandlungstage
hinziehen.
Strafverteidigung muss aber auch bezahlbar bleiben und im
Verhältnis zu den persönlichen Verhältnissen
des
Mandanten sowie zum Tatvorwurf stehen.
Eine konkrete Einschätzung der auf Sie zukommenden Kosten kann
ich
in der Regel erst nach Einsicht in die Ermittlungsakte geben. Erst dann
weiß ich welchen Arbeitsaufwand ich für Ihre
Strafverteidigung zu leisten habe.
Eine erste Einschätzung ist aber jederzeit möglich.
Setzen
Sie sich einfach mit meiner Kanzlei in Verbindung oder senden Sie mir
eine E-Mail.
Eine Bearbeitung Ihrer E-Mail erfolgt in der Regel zum
nächsten Werktag.
Weitere
nützliche Informationen zu den Kosten und Gebühren
eines Rechtsanwalts erhalten Sie auf Rechtsanwaltsgebühren.de